Was ist Arbeitslosengeld?



Arbeitslosengeld I ist Geld aus der Arbeitslosenversicherung. Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt ist, zahlt jeden Monat Beiträge in diese Versicherung, zusammen mit dem Arbeitgeber. Verliert man den Job, springt die Versicherung für eine begrenzte Zeit ein und ersetzt einen Teil des Lohns. Rechtlich geregelt ist das im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, kurz SGB III. Ausgezahlt wird die Leistung von der Bundesagentur für Arbeit, vor Ort durch die Agentur für Arbeit.
Der Zweck ist klar: Niemand soll nach einem Jobverlust sofort ohne Einkommen dastehen, während er sich um eine neue Stelle bemüht. Deshalb ist Arbeitslosengeld I an Bedingungen geknüpft, die mit der Arbeitssuche zu tun haben. Sie müssen arbeitslos sein, sich melden, für Vermittlung zur Verfügung stehen und sich selbst um Arbeit bemühen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne Grund ablehnt oder eine Maßnahme abbricht, riskiert eine Sperrzeit.
Versicherungsleistung, keine Bedürftigkeitsprüfung
Ein wichtiger Unterschied zu vielen anderen Leistungen: Beim Arbeitslosengeld I wird Ihr Vermögen nicht geprüft. Es spielt keine Rolle, ob Sie Ersparnisse haben. Auch das Einkommen Ihres Partners wird nicht angerechnet. Entscheidend ist allein, dass Sie versichert waren und die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Das ist der Kern einer Versicherungsleistung: Wer eingezahlt hat, hat im Versicherungsfall einen Anspruch.
Trotzdem ist Arbeitslosengeld I kein vollwertiger Lohnersatz. Mit 60 oder 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts bleibt eine deutliche Lücke zum früheren Einkommen. Die Leistung soll überbrücken, nicht dauerhaft ersetzen. Wer mit dem Betrag den Lebensunterhalt nicht sichern kann, kann zusätzlich Grundsicherung beim Jobcenter beantragen. Das nennt man Aufstocken. Mehr dazu steht auf der Seite ALG und Bürgergeld.
Was Arbeitslosengeld nicht ist
Arbeitslosengeld I ist nicht das Gleiche wie das frühere Arbeitslosengeld II oder das heutige Bürgergeld. Diese Leistungen gehören zum SGB II, werden vom Jobcenter gezahlt und setzen Hilfebedürftigkeit voraus. Sie sind nicht an vorherige Beiträge gebunden. Auch Krankengeld, Elterngeld oder Rente sind andere Leistungen mit eigenen Regeln. Wer krank wird, während er Arbeitslosengeld bezieht, bekommt in der Regel zunächst weiter Arbeitslosengeld, bis zu sechs Wochen lang, und danach Krankengeld von der Krankenkasse.
Auch wichtig: Arbeitslosengeld I wird nicht automatisch gezahlt. Man muss sich melden und einen Antrag stellen. Die persönliche Arbeitslosmeldung schließt den Antrag in der Regel ein. Wer sich nicht meldet, bekommt nichts, auch wenn er alle anderen Voraussetzungen erfüllt.
Die drei Säulen des Anspruchs
Arbeitslosigkeit, Anwartschaftszeit und Meldung. Fehlt eine davon, gibt es kein Arbeitslosengeld. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Anspruch.
Schließlich ist Arbeitslosengeld I steuerfrei, aber nicht steuerlich folgenlos. Es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz, der auf Ihr übriges Einkommen angewendet wird. Deshalb lohnt es sich, die Bescheinigung über das erhaltene Arbeitslosengeld für die Steuererklärung aufzuheben.
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Quellen: Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), insbesondere §§ 136–161; Bundesagentur für Arbeit, Informationen für Arbeitslose (arbeitsagentur.de). Stand der Prüfung: 25. Oktober 2026. Alle Beträge in Euro.