Arbeitslosengeld oder Bürgergeld?



Arbeitslosengeld und Bürgergeld werden oft verwechselt, weil beide an Arbeitslose gezahlt werden. Tatsächlich sind es zwei völlig verschiedene Leistungen mit verschiedenen Trägern, Voraussetzungen und Zielen. Wer den Unterschied kennt, stellt den Antrag bei der richtigen Stelle und verliert keine Zeit.
| Arbeitslosengeld I | Bürgergeld | |
|---|---|---|
| Gesetz | SGB III | SGB II |
| Zuständig | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
| Finanzierung | Beiträge der Arbeitslosenversicherung | Steuermittel |
| Voraussetzung | 12 Monate versichert in 30 Monaten | Hilfebedürftigkeit, kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen |
| Vermögen | Wird nicht geprüft | Wird geprüft, mit Freibeträgen |
| Dauer | Befristet, 6 bis 24 Monate | Solange Hilfebedürftigkeit besteht, in Bewilligungszeiträumen |
| Höhe | 60 oder 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts | Regelbedarf plus Kosten der Unterkunft, nach Bedarfsgemeinschaft |
Der Kernunterschied
Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Wer eingezahlt hat, bekommt sie, unabhängig vom Kontostand. Bürgergeld ist eine Fürsorgeleistung. Sie bekommt nur, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kann. Deshalb prüft das Jobcenter Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, also in der Regel der Menschen, die zusammen wohnen und wirtschaften. Umgekehrt braucht man für Bürgergeld keine vorherige Beschäftigung. Auch wer nie versichert war, kann Bürgergeld erhalten, wenn er hilfebedürftig und erwerbsfähig ist.
Beides zusammen ist möglich
Wer Arbeitslosengeld bezieht, aber damit den Lebensunterhalt nicht decken kann, kann zusätzlich Bürgergeld beantragen. Das nennt man Aufstocken. Das Jobcenter zahlt dann die Differenz bis zum Bedarf. Wichtig: Die Anträge laufen getrennt. Das Arbeitslosengeld beantragt man bei der Agentur für Arbeit, das Bürgergeld beim Jobcenter. Wer nur einen Antrag stellt, bekommt nur eine Leistung. Nach dem Ende des Arbeitslosengeldes kann Bürgergeld die Anschlussleistung sein, wenn weiterhin Hilfebedürftigkeit besteht.
Ausführliche Informationen zum Bürgergeld, zu Regelbedarfen, Vermögen und Antrag finden Sie auf der Partnerseite Bürgergeld Verstehen. Diese Seite hier behandelt das Bürgergeld nur so weit, wie es zum Verständnis des Unterschieds nötig ist.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Ein Beispiel mit Annahmen verdeutlicht den Unterschied: Eine Verkäuferin, die drei Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat, verliert ihren Job. Sie meldet sich rechtzeitig und erhält Arbeitslosengeld, weil sie die Anwartschaftszeit erfüllt. Ihr Erspartes spielt dabei keine Rolle. Reicht das Arbeitslosengeld nicht für Miete und Lebenshaltung, beantragt sie zusätzlich Bürgergeld beim Jobcenter. Das Jobcenter prüft dann Einkommen und Vermögen und zahlt gegebenenfalls die Differenz. Ein Kollege dagegen, der nur wenige Monate gearbeitet hat, erfüllt die Anwartschaftszeit nicht. Er erhält kein Arbeitslosengeld, kann aber Bürgergeld beantragen, wenn er hilfebedürftig ist. Beide Wege sind rechtmäßig, sie führen nur über verschiedene Stellen und verschiedene Regeln.
Nicht verwechseln
Wer Bürgergeld bezieht, unterliegt anderen Pflichten und anderen Regeln, etwa zu Mitwirkung, Vermögen und Einkommen. Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss sich an die Regeln des SGB III halten. Ein Wechsel der Leistung bedeutet auch einen Wechsel der Regeln und der zuständigen Stelle.
Bildnachweise: al27.jpg, Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0); al28.jpg, Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0); al29.jpg, Wikimedia Commons (CC BY 2.0).
Quellen: Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), insbesondere §§ 136–161; Bundesagentur für Arbeit, Informationen für Arbeitslose (arbeitsagentur.de). Stand der Prüfung: 25. Oktober 2026. Alle Beträge in Euro.