Arbeitslosengeld I, in einfachem Deutsch erklärt



Wer in Deutschland seinen Job verliert, steht plötzlich vor vielen Fragen: Bekomme ich Geld? Wie viel? Wie lange? Und was muss ich tun, damit nichts schiefgeht? Diese Seiten beantworten die Fragen in einfachem Deutsch. Es geht um das Arbeitslosengeld I, kurz ALG I genannt. Das ist die Leistung der Arbeitslosenversicherung für Menschen, die vorher versicherungspflichtig gearbeitet und Beiträge gezahlt haben.
Arbeitslosengeld I in einem Absatz
Arbeitslosengeld I ist eine befristete Lohnersatzleistung. Sie ersetzt einen Teil des wegfallenden Lohns, solange Sie arbeitslos sind und eine neue Stelle suchen. Die Höhe liegt bei 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit einem steuerlich zu berücksichtigenden Kind bei 67 Prozent. Wie lange gezahlt wird, hängt davon ab, wie lange Sie versichert waren und wie alt Sie sind. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
Drei Dinge sollte man sich gleich zu Beginn merken. Erstens: Arbeitslosengeld I ist keine Sozialhilfe und keine Grundsicherung. Es hängt nicht davon ab, wie viel Geld Sie auf dem Konto haben. Entscheidend ist, dass Sie vorher lange genug versicherungspflichtig beschäftigt waren. Zweitens: Die Leistung ist befristet. Sie läuft nach einer bestimmten Zahl von Monaten aus, auch wenn Sie dann noch keine neue Stelle haben. Drittens: Sie müssen sich rechtzeitig melden. Wer sich zu spät arbeitssuchend meldet, riskiert eine Sperrzeit, also Wochen ohne Geld.
Was Sie auf diesen Seiten finden
Die Seite Was ist Arbeitslosengeld? erklärt die Grundidee und die Abgrenzung zu anderen Leistungen. Unter Anspruch stehen die vier Voraussetzungen im Detail. Die Seite Berechnung zeigt Schritt für Schritt, wie aus dem früheren Bruttolohn der tägliche Betrag wird, mit Rechenbeispielen, deren Annahmen offen dargelegt sind. Dauer enthält die Tabelle nach Alter und Versicherungszeit. Sperrzeit warnt vor den häufigsten Fallen, etwa der Eigenkündigung ohne wichtigen Grund. Versicherung erklärt, was während des Bezugs mit Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung passiert. Antrag führt durch die Meldungen und Unterlagen. ALG und Bürgergeld zeigt den Unterschied zur Grundsicherung. Ablehnung erklärt Widerspruch und Klage. Die Fragen-Seite beantwortet die Fragen, die fast alle stellen.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
| Thema | Regel (Stand: 25. Oktober 2026) |
|---|---|
| Anwartschaftszeit | Mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung |
| Höhe ohne Kind | 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt) |
| Höhe mit Kind | 67 Prozent, wenn Sie selbst oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehe- oder Lebenspartner ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind haben |
| Dauer | 6 bis 12 Monate, ab 50 Jahren bis 15, ab 55 Jahren bis 18, ab 58 Jahren bis 24 Monate |
| Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe | In der Regel 12 Wochen ohne Zahlung; der Anspruch verkürzt sich um mindestens ein Viertel |
| Nebenjob | Weniger als 15 Stunden pro Woche, sonst gilt man nicht mehr als arbeitslos |
Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus dem SGB III und aus den Informationen der Bundesagentur für Arbeit. Wo eine Zahl nur ein Beispiel ist, steht das ausdrücklich dabei. Denn ein Beispiel ist keine Zusage: Den genauen Betrag für Ihren Fall legt erst der Bescheid der Agentur fest.
Für wen ist diese Seite gedacht?
Diese Seite richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die ihren Job verloren haben oder bald verlieren werden, und an alle, die sich vorab informieren wollen. Sie hilft auch Angehörigen, die jemanden beim Antrag unterstützen, und Menschen, die nach einer längeren Pause wieder in Arbeit einsteigen wollen. Die Texte sind bewusst einfach gehalten: Fachbegriffe werden erklärt, sobald sie vorkommen, und jede Seite nennt die Paragrafen, auf denen die Aussagen beruhen. Wer tiefer einsteigen will, findet die gesetzlichen Grundlagen im SGB III und die ausführlichen Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit. Wer nur eine schnelle Antwort braucht, findet sie in den Kästen mit den Kernaussagen und auf der Fragen-Seite.
Bitte rechtzeitig melden
Wenn Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet, melden Sie sich spätestens drei Monate vorher arbeitssuchend. Erfahren Sie es kurzfristiger, melden Sie sich unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen. Die persönliche Arbeitslosmeldung erfolgt spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Verspätete Meldungen können eine Sperrzeit von einer Woche auslösen.
Bildnachweise: al01.jpg, Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0); al02.jpg, Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0); al03.jpg, Wikimedia Commons (CC BY 3.0).
Quellen: Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), insbesondere §§ 136–161; Bundesagentur für Arbeit, Informationen für Arbeitslose (arbeitsagentur.de). Stand der Prüfung: 25. Oktober 2026. Alle Beträge in Euro.