Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld



Zählt ein Minijob für den Anspruch?
Ein Minijob allein begründet in der Regel keinen Anspruch, weil er nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung ist. Wer neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen Minijob hatte, hat dadurch keinen längeren Anspruch. Umgekehrt schadet ein Minijob dem Anspruch nicht, solange er unter 15 Stunden pro Woche bleibt und der Agentur gemeldet wird.
Darf ich nebenbei arbeiten?
Ja, wenn Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten und die Tätigkeit der Agentur vorher melden. Einkommen über einem Freibetrag von 165,00 € im Monat wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wer 15 Stunden oder mehr arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und der Anspruch ruht.
Was passiert bei Krankheit?
Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich der Agentur und legen Sie eine ärztliche Bescheinigung vor. Das Arbeitslosengeld wird in der Regel bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Danach erhalten Sie in der Regel Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert.
Darf ich in den Urlaub fahren?
Nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur. In der Regel sind bis zu drei Wochen im Kalenderjahr möglich. Wer ohne Zustimmung verreist und nicht erreichbar ist, riskiert, dass der Anspruch für diese Zeit ruht. Fragen Sie rechtzeitig an und lassen Sie sich die Zustimmung bestätigen.
Muss ich Arbeitslosengeld versteuern?
Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es wird bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihr übriges Einkommen mitgezählt. Dadurch kann der Steuersatz steigen. Bewahren Sie die Bescheinigung der Agentur für die Steuererklärung auf.
Was passiert bei einem Umzug?
Melden Sie den Umzug unverzüglich der Agentur. Zuständig ist danach die Agentur am neuen Wohnort. Ein Umzug allein beendet den Anspruch nicht. Wer wegen eines Umzugs zum Partner kündigt, sollte den wichtigen Grund für eine mögliche Sperrzeit belegen können.
Kann ich Arbeitslosengeld im Ausland beziehen?
Innerhalb der Europäischen Union kann Arbeitslosengeld unter bestimmten Bedingungen für eine begrenzte Zeit, in der Regel drei Monate, in einen anderen Mitgliedstaat mitgenommen werden, um dort Arbeit zu suchen. Die Bedingungen sind eng und müssen vorher mit der Agentur geklärt werden. Wer ohne Absprache ins Ausland geht und nicht verfügbar ist, riskiert den Anspruch.
Ich habe selbst gekündigt. Bekomme ich trotzdem Geld?
Grundsätzlich ja, aber in der Regel erst nach einer Sperrzeit von zwölf Wochen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Der Anspruch verkürzt sich außerdem um mindestens ein Viertel. Wer einen wichtigen Grund hat, sollte ihn belegen und im Antrag darlegen. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Sperrzeit.
Wie schnell kommt das Geld?
Nach der Bewilligung wird monatlich im Nachhinein gezahlt. Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen dauern, vor allem wenn Unterlagen fehlen. Reichen Sie alles vollständig ein und fragen Sie nach dem Bearbeitungsstand, wenn Sie nach mehreren Wochen noch keinen Bescheid haben.
Wo bekomme ich persönliche Beratung?
Bei Ihrer Agentur für Arbeit, telefonisch, online oder persönlich. Die Beratung ist kostenlos. Für rechtliche Streitigkeiten gibt es außerdem Sozialverbände, Gewerkschaften und Rechtsberatungen. Diese Seiten ersetzen keine persönliche Beratung.
Bildnachweise: al30.jpg, Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0); al31.jpg, Wikimedia Commons (CC BY 2.0); al32.jpg, Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0).
Quellen: Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), insbesondere §§ 136–161; Bundesagentur für Arbeit, Informationen für Arbeitslose (arbeitsagentur.de). Stand der Prüfung: 25. Oktober 2026. Alle Beträge in Euro.